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   BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88   

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BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88 (https://dejure.org/1988,7641)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1988 - 2 B 26.88 (https://dejure.org/1988,7641)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 2 B 26.88 (https://dejure.org/1988,7641)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Fehlen eines Feststellungsinteresses wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Grundsätzlich hat der Kläger im Verwaltungsprozeß darzulegen, auf Grund welcher anzuerkennender schutzwürdiger Interessen rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht (zur besonderen Darlegungspflicht hinsichtlich des erst die Zulässigkeit der Klage begründenden berechtigten Interesses für die Fortsetzungsfeststellungsklage vgl. BVerwGE 53, 134 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]).

    Aus den gleichen Gründen kann die unter II. 1. der Beschwerdeschrift gerügte Divergenz zu BVerwGE 53, 134 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] nicht zur Zulassung der Revision führen.

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 95 = NJW 1980, 2426) (II. 2. der Beschwerdeschrift), vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = NVwZ 1985, 265) (II. 3. der Beschwerdeschrift) und vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 31.85 - (Buchholz 421.20 Nr. 27 = DÖV 1987, 652) (II. 4. der Beschwerdeschrift) ab.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 95 = NJW 1980, 2426) (II. 2. der Beschwerdeschrift), vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = NVwZ 1985, 265) (II. 3. der Beschwerdeschrift) und vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 31.85 - (Buchholz 421.20 Nr. 27 = DÖV 1987, 652) (II. 4. der Beschwerdeschrift) ab.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Die hiergegen erhobenen Angriffe der Beschwerde sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Die von der Beschwerde zur ersten Begründung behauptete Divergenz kann ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen; denn bei mehrfacher, je selbständig tragender Begründung eines Urteils ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - u.a. , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Die von der Beschwerde zur ersten Begründung behauptete Divergenz kann ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen; denn bei mehrfacher, je selbständig tragender Begründung eines Urteils ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - u.a. , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80

    Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Das Berufungsgericht hat das für die von der Klägerin erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse aus zwei voneinander unabhängigen Gründen verneint: Es hat zum ersten angenommen, ein auf Schadensersatzansprüche gestütztes Feststellungsinteresse sei wegen der Möglichkeit der sofortigen Erhebung einer Schadensersatzklage nicht gegeben, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt schon vor Erhebung der Klage erledigt habe (vgl. hierzu auch u.a. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - <BayVBl. 1983, 121>; Beschlüsse vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - und vom 26. Februar 1986 - BVerwG 2 B 47.85 -); es hat ferner das mit der Absicht eines Schadensersatzprozesses begründete Feststellungsinteresse deswegen verneint, weil die beabsichtigte Führung eines Schadensersatzprozesses offensichtlich erfolglos wäre.
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse -

  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit

  • BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
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